V. Oppenheim AG, Düsseldorf (August-Thyssen-Straße 1, 40211 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien am 30.08.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
V. Oppenheim AG, Düsseldorf (August-Thyssen-Straße 1, 40211 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2007 mit der Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 20121) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.