V.E.R.G.I. Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamm, Münsterstraße 33, 59065 Hamm. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amsgericht Hamm HRA 3664) am 03.04.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
V.E.R.G.I. Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamm, Münsterstraße 33, 59065 Hamm. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2011 im Wege des Formwechsels in die V.E.R.G.I Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungs-Kommanditgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamm (AG Hamm, 42 AR 331/11) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
V.E.R.G.I. Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamm, Hannoversche Straße 7, 49084 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Münsterstraße 33, 59065 Hamm.
V.E.R.G.I. Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamm, Münsterstraße 33, 59065 Hamm. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 7, 49084 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Hiedl, Alfons, Warendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Embgenbroich, Theo, Mechernich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
V.E.R.G.I. Hamm Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamm, Münsterstraße 33, 59065 Hamm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2009. Geschäftsanschrift: Münsterstraße 33, 59065 Hamm. Gegenstand: 1. Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar: a. die Beratung und Vertretung in Steuersachen, b. die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, c. die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, d. die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, e. die Existenzgründungsberatung, f. die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, g. die gutachterliche Tätigkeit h. sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltenden Fassung zu beachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hiedl, Alfons, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.