V.I.A. Volker Schütte Tropenholzhandels GmbH, Schwetzingen, (Beethovenstr. 21, 68723 Schwetzingen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.12.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
V.I.A. Volker Schütte Tropenholzhandels GmbH, Schwetzingen, (Beethovenstr. 21, 68723 Schwetzingen).Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.10.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR erhöht. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 mit Nachtrag vom 14.11.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2008 und 14.11.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Afrola Handelsgesellschaft für tropische Hölzer mit beschränkter Haftung", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim HRB 351787) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.