HRB 720114: Almaz - Global Management Service GmbH, Rastatt, Friedrich-Ebert-Straße 15, 76437 Rastatt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: VA Company GmbH.
HRB 720114:Almaz - Global Management Service GmbH, Rastatt, Friedrich-Ebert-Straße 15, 76437 Rastatt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2014. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 15, 76437 Rastatt. Gegenstand: Die Erbringung von Reinigungsarbeiten und Wartungsarbeiten an Abluftanlagen und Klimaanlagen, sowie der Reinigung von sämtlichen Industrieanlagen. Ebenso erfolgt der Handel mit Klima- und Abluftanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Almaz, Vedat, Rastatt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Almaz, Vedat, Rastatt, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Vedat Almaz - Global Service e. K.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRA 705726) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe der Ausgliederungserklärung vom 14.07.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.