HRB 3610: VA Verkehr + Ausbildung GmbH, Minden, Zähringerallee 129, 32425 Minden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ferienfahrschule Zöllner GmbH am 21.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3610: VA Verkehr + Ausbildung GmbH, Minden, Zähringerallee 129, 32425 Minden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2018 mit der Ferienfahrschule Zöllner GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo - HRB 5167) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3610: VA Verkehr + Ausbildung GmbH, Minden, Zähringerallee 129, 32425 Minden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2018 mit der Exklusiv Fahrschule GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg - HRB 159803 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3610: VA Verkehr + Ausbildung GmbH, Minden, Zähringerallee 129, 32425 Minden. Einzelprokura beschränkt auf die Hauptniederlassung und die Zweigniederlassung 30855 Langenhagen: Ziolka, Jens, Suthfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3610:VA Verkehr + Ausbildung GmbH, Minden, Zähringerallee 129, 32425 Minden.Die Zweigniederlassung in Rudolstadt ist aufgehoben.
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