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VAP Franchising II GmbH, Monheim (HRB 101711) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lerchenweg 3
40789 Monheim
Frühere Anschriften: 2
Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln
Schloßstr. 23, 51429 Bergisch Gladbach
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 101711
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die VAP Franchising II GmbH aus Monheim war im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 101711 verzeichnet. Nach der Gründung am 20.04.2020 hat die VAP Franchising II GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Verwaltung eingenen Vermögens; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die VAP Franchising II GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.02.2021)

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Registermeldungen 7

Calendar 23.02.2021
Löschung

HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VAP Licensing s.r.o. am 15.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 14.12.2020
Veränderung

HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 12.11.2020 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.11.2020 mit der VAP Licensing s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik (restrik obchodni Praha, C 00330762) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.10.2020
Veränderung

HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lerchenweg 3, 40789 Monheim am Rhein.

Calendar 07.10.2020
Vorgang ohne Eintragung

HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der VAP Franchising II GmbH mit Sitz in Bergisch-Gladbach (Geschäftsanschrift: 50678 Köln, Im Zollhafen 2-4, Deutschland), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Deutschland) unter HRB 101711 mit der VAP Licensing s.r.o. mit Sitz in Prag, Tschechische Republik (Geschäftsanschrift: 160 00 Prag 6 Dejvice, Pod Mlýnkem 60/23, Tschechische Republik) eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Prag (Tschechische Republik) unter Registernummer C 330762 Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften wird auf die folgenden Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften hingewiesen:a) Da die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen, sondern dem tschechischen Recht unterliegt, ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft aus § 122j UmwG. Die Vorschriften der § 122a Absatz in Verbindung mit § 22 UmwG finden keine Anwendung. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Dieses Recht steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind, aber innerhalb der Anmeldefrist noch nicht fällig sing. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der VAP Franchising II GmbH unter deren nachbenannter Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. b) Nach tschechischem Recht können die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften ausreichende Sicherheit verlangen, wenn sich die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen infolge der Verschmelzung verschlechtert. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie ihre ausstehenden Forderungen innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das tschechische Handelsregister gegenüber Dritten wirksam wird, anmelden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht.Wenn zwischen dem Gläubiger und der beteiligten Gesellschaft keine Vereinbarung über die Art und Weise der Sicherung der Forderung besteht, entscheidet das Gericht über ausreichende Sicherheiten im Hinblick auf Art und Höhe der Forderung.Wenn der Gläubiger nachweist, dass sich die Durchsetzbarkeit seiner Forderung aufgrund der Verschmelzung erheblich verschlechtert und keine ausreichenden Sicherheiten gestellt worden sind, ist er berechtigt, die Stellung ausreichender Sicherheiten auch schon vor Eintragung der Verschmelzung in das tschechische Handelsregister zu verlangen.Das Recht auf Sicherheitsleistung gilt nicht für Gläubiger: (a) die das Recht auf eine vorrangige Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren haben, (b) die für die Zwecke des Insolvenzverfahrens als gesicherte Gläubiger gelten oder (c) deren Forderungen erst nach Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister entstehen.Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften wird auf die folgenden Anschriften hingewiesen, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:VAP Franchising II GmbH 50678 Köln, Im Zollhafen 2-4, DeutschlandVAP Licensing s.r.o. 160 00 Prag 6 Dejvice, Pod Mlýnkem 60/23, Tschechische Republik

Calendar 28.08.2020
Veränderung

HRB 101711: VAP Franchising II GmbH, Bergisch Gladbach, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Scharpe, Lutz, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Mario, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Linhart, Lukáš, Český Brod / Tschechische Republik, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 5

23.02.2021
Registervorgang

Löschung 23.02.2021

09.10.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
Im Zollhafen 2 - 4
50678 Köln

Neue Anschrift:
Lerchenweg 3
40789 Monheim

28.08.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Lutz Scharpe
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Mario Bauer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lukáš Linhart
Geschäftsführer

03.06.2020
Adressänderung

Alte Anschrift:
Schloßstr. 23
51429 Bergisch Gladbach

Neue Anschrift:
Im Zollhafen 2 - 4
50678 Köln

Firmenname geändert

alt:
MAURITIUS 191. Vermögensverwaltungs GmbH

neu:
VAP Franchising II GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Sandra Bott
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Lutz Scharpe
Geschäftsführer

18.05.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sandra Bott
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 18.05.2020