Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Nasser, Anja, Poing, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.05.2024
Kolmanko |
HRA 503474: VAU Thermotech GmbH & Co. KG, An der Schmücke, Am Bahnhof 44, 06577 An der Schmücke. Prokura erloschen: Winnen, Florian, München, * ‒.‒.‒‒.
HRA 503474: VAU Thermotech GmbH & Co. KG, An der Schmücke, An der Schmücke 16, 06577 Heldrungen. Änderung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: An der Schmücke 16, 06577 An der Schmücke OT Heldrungen. Prokura erloschen: Richter, Uwe, Beckum, * ‒.‒.‒‒.
HRA 503474: VAU Thermotech GmbH & Co. KG, An der Schmücke, An der Schmücke 16, 06577 Heldrungen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Richter, Uwe, Beckum, * ‒.‒.‒‒; Winnen, Florian, München, * ‒.‒.‒‒.
HRA 503474: VAU Thermotech GmbH & Co. KG, Heldrungen, An der Schmücke 16, 06577 Heldrungen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: NEXCO Technologie GmbH, München (Amtsgericht Jena HRB 510482), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Meklenburg, Denise, Sondershausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VAU Energy GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Heldrungen (Amtsgericht Jena HRA 502846) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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