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VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts), Oberhausen (HRA 3581)

Firmendaten

Anschrift
Hauptstr. 4
86697 Oberhausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1998
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3581
Amtsgericht: Ingolstadt
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) aus Oberhausen ist im Handelsregister Ingolstadt unter der Nummer HRA 3581 verzeichnet. Nach der Gründung am 03.07.1998 hat die VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Aufgaben des Kommunalunternehmens sind a) Abwasserbeseitigung, b) Breitbandversorgung, c) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, d) Errichtung und der Betrieb von Energiegewinnungs- und Verteilungsanlagen, sowie der Vertrieb von Energie, e) Verwaltung aller kommunalen Unternehmen sowie der direkten und indirekten Beteiligungen der Gemeinde Oberhausen. Hierzu gehört auch die Verwaltung von Vermögen und Finanzmitteln, sowohl in eigenem als auch in fremden Namen, als auch auf eigene wie auch auf fremde Rechnung. Dies beinhaltet auch die Finanzierung von Vorhaben aus eigenen oder verwalteten Mitteln sowie die bauliche Errichtung und Erhaltung von Anlagen und Betrieben jeglicher Art im Rahmen solcher Vorhaben. Zu den Aufgaben der VBO gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Alle hoheitlichen Befugnisse, die mit der Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1 verbunden sind, verbleiben bei der Gemeinde Oberhausen. Dies betrifft insbesondere das Satzungsrecht für kommunale Abgaben und den Anschluss- und Benutzungszwang für die Entwässerungseinrichtung. Die Gemeinde Oberhausen erhebt die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung und leitet diese an die VBO weiter. Die VBO erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 das Recht den öffentlichen Straßengrund und die sonstigen gemeindlichen Grundstücke sowie den Grundstücksbesitz der Beteiligungsunternehmen zu nutzen.' Die VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts) weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.07.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 10.07.2020
Neueintragung

HRA 3581: VBO Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen (Anstalt des öffentlichen Rechts), Oberhausen (Hauptstraße 4, 86697 Oberhausen). Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen gemäß Art. 89 BayGO der Gemeinde Oberhausen). Satzung vom 03.07.1998 (Gemeinderatsbeschluss vom 02.07.1998), zuletzt geändert am 11.07.2019 (ausgefertigt und bekanntgemacht am 12.07.2019) in Kraft getreten am 01.08.2019. Gegenstand des Unternehmens: Aufgaben des Kommunalunternehmens sind a) Abwasserbeseitigung, b) Breitbandversorgung, c) Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, d) Errichtung und der Betrieb von Energiegewinnungs- und Verteilungsanlagen, sowie der Vertrieb von Energie, e) Verwaltung aller kommunalen Unternehmen sowie der direkten und indirekten Beteiligungen der Gemeinde Oberhausen. Hierzu gehört auch die Verwaltung von Vermögen und Finanzmitteln, sowohl in eigenem als auch in fremden Namen, als auch auf eigene wie auch auf fremde Rechnung. Dies beinhaltet auch die Finanzierung von Vorhaben aus eigenen oder verwalteten Mitteln sowie die bauliche Errichtung und Erhaltung von Anlagen und Betrieben jeglicher Art im Rahmen solcher Vorhaben. Zu den Aufgaben der VBO gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Alle hoheitlichen Befugnisse, die mit der Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1 verbunden sind, verbleiben bei der Gemeinde Oberhausen. Dies betrifft insbesondere das Satzungsrecht für kommunale Abgaben und den Anschluss- und Benutzungszwang für die Entwässerungseinrichtung. Die Gemeinde Oberhausen erhebt die Beiträge und Gebühren für die Abwasserbeseitigung und leitet diese an die VBO weiter. Die VBO erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 das Recht den öffentlichen Straßengrund und die sonstigen gemeindlichen Grundstücke sowie den Grundstücksbesitz der Beteiligungsunternehmen zu nutzen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Inhester, Thomas, München, * ‒.‒.‒‒; Sturm, Peter Marcus, Petting-Schönram, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

10.07.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Inhester
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Marcus Sturm
Vorstand

Registervorgang

Neueintragung 09.07.2020