HRB 13519: VCI GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2019 mit der EASY SOLUTIONS GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 15969) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13519: VCI GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Porten, Herbert, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Sobizack, Julius, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13519: VCI GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Film- und Tonstudio MedienHafen GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 24584) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13519: VCI GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2015 mit der Rücker Consulting GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 15934) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VCI GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmechtig, Carsten, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Porten, Herbert, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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