HRB 69930: VD Vereinte Druckwerke GmbH, Düsseldorf, Florastraße 19, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 mit Ergänzung vom 09.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 und 21.07.2020 mit der VD Vereinte Druckwerke Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91474) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VD Vereinte Druckwerke GmbH, Neuss, Bockholtstraße 92-94, 41460 Neuss. Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Florastraße 19, 40217 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 69930) verlegt.
VD Vereinte Druckwerke GmbH, Düsseldorf, Florastraße 19, 40217 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2005, mit Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Neuss (bisher Amtsgericht Neuss HRB 13362) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Florastraße 19, 40217 Düsseldorf. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Druckereierzeugnissen und Druckvorlagen mittels digitaler Medien sowie die Erbringung von Logistik- und anderen Dienstleistungen im Zusammehang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Druckerzeugnissen und Druckvorlagen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kramer, Ulrich, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VD Vereinte Druckwerke GmbH, Neuss, Bockholtstraße 92-94, 41460 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 30. August 2010 hat die Änderung des Gesellschaftervertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dropmann Druck & Service GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 20004) beschlossen. 50.000,00 EUR.
VD Vereinte Druckwerke GmbH, Neuss, Bockholtstraße 92-94, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. August 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.August 2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.August 2010 mit der Druckerei Möllmann GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 12652), mit der Druckerei Kurt Wendisch GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 14169) und mit der Dropmann Druck & Service GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 20004) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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