HRB 158859: VDF Versicherungsdienst Faist GmbH, Ebersberg, Heinrich-Vogl-Str. 6, 85560 Ebersberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Englmeng 12, 85560 Ebersberg.
VDF Versicherungsdienst Faist GmbH, Ebersberg (Heinrich-Vogl-Str. 6, 85560 Ebersberg). Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2006 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung von Versicherungsverträgen und den sich daraus ergebenden Nebenleistungen, ferner aus dem Bereich von § 34 c GewO Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen.
VDF Versicherungsdienst Faist GmbH, Ebersberg (Heinrich-Vogl-Str. 6, 85560 Ebersberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2005. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Versicherungsverträgen und den sich daraus ergebenen Nebenleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Faist, Roland, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "VDR Versicherungsdienst GmbH Rosenheim", mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 3508). . Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Die Abspaltung wurde am 30.09.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Traunstein HRB 3508). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.