VDM IT-Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Heinrich-Böcking-Straße 6-8, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2012 mit der VDM Verlagsservicegesellschaft mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17040) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.09.2012 wirksam geworden.Der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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