VDW - Baustoffproduktions-GmbH, Köln (Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Nelken, Ewald, St. Augustin, * ‒.‒.‒‒; Reichow, Hans, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: von der Wettern, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 27.12.2007 mit der Gebr. von der Wettern gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 696) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH