VEIWA Grundbesitz Werdohl GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu (Wurzacher Str. 3, 88299 Leutkirch im Allgäu). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: VEIWA Grundbesitz GmbH, Miesterhorst (Amtsgericht Stendal HRB 3191); VEIWA Verwaltungs-GmbH, Miesterhorst (Amtsgericht Stendal HRB 3163). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
VEIWA Grundbesitz Werdohl GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu (Wurzacher Str. 3, 88299 Leutkirch im Allgäu). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: VEIWA Verwaltungs-GmbH, Miesterhorst (Amtsgericht Stendal HRB 3163). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "VEIWA Vermietungs-GmbH & Co. KG", Miesterhorst (Amtsgericht Stendal HRA 570) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.