HRB 14742: VENTO LUDENS Holding GmbH, Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach. Die Gesellschaft hat am 07.12.2018 mit der HW Holding GmbH mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen HRB 10909) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.12.2018 zugestimmt.
VENTO LUDENS Holding GmbH, Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach. Bestellt: Geschäftsführer: Finkel, Joachim, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
VENTO LUDENS Holding GmbH, Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.08.2011 Teile des Vermögens (Geschäftsanteil im Nennbetrag zu 75.000 EUR an der HW PV GmbH mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 14158) von der HW Holding GmbH mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen HRB 10909) übernommen. Die Abspaltung wurde am 21.09.2011 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen HRB 10909). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VENTO LUDENS Holding GmbH, Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach. Die PRO INNOVIS GmbH mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen HRB 10226) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VENTO LUDENS Holding GmbH, Jettingen-Scheppach, Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 23.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.08.2011 Teile des Vermögens (gesamte Kommanditbeteiligung an der VENTO LUDENS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRA 10 154 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 20.000,00 DM (10.225,84 EUR) und sämtliche Geschäftsanteile zu insgesamt nominell 50.000,00 DM an der VENTO LUDENS Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 10 437) von der LUDO FACT GmbH Kreativität in Kartonagen mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen HRB 2035) übernommen. Die Abspaltung wurde am 21.09.2011 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen HRB 2035). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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