VERLO GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. August 2008 im Wege des Formwechsels in die Veolia Umweltservice Dual GmbH mit Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss, HRB 14789) umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VERLO GmbH & Co. KG, Hamburg (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen). Neuer Sitz: Dormagen. Der Sitz ist nach Dormagen (jetzt Amtsgericht Ness HRA 6753) verlegt.
VERLO GmbH & Co. KG, Dormagen (Kruppstr. 5, 41540 Dormagen, Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im nationalen und internationalen Marketing im Bereich des Recycling.). Kommanditgesellschaft. Nach Sitzverlegung (vormals AG Hamburg, HRA 98132) nunmehr : Dormagen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Firmenänderung nunmehr persönlich haftender Gesellschafter: VERLO Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 83749).
re-point GmbH & Co. KG, Hamburg (Gustav-Kunst-Str. 2-16, 20539 Hamburg). Neue Firma: VERLO GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der VeRLo GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 49070) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.