HRB 28970:VERMA Bert Lux Versicherungsmakler GmbH, Delitzsch, Elberitzstraße 12, 04509 Delitzsch.Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2014 hat die Änderung der Ziffer III. (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: - Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, - Anlageberatung im Sinne des § 1 a Abs. 1 a Nr. 1 a Kreditwesengesetzes (KWG) zu erbringen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des KWG zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen, und den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen zu vermitteln (mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO), - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO - Darlehen - (mit Erlaubnis nach § 34c GewO).
VERMA Bert Lux Versicherungsmakler GmbH, Delitzsch, Elberitzstraße 12, 04509 Delitzsch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2012. Geschäftsanschrift: Elberitzstraße 12, 04509 Delitzsch. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lux, Bert, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Bert Lux, Delitzsch, als Inhaber unter der Firma "VERMA Bert Lux Versicherungsmakler e.K." mit Niederlassung in Delitzsch (Amtsgericht Leipzig, HRA 16727) betriebenen Unternehmens gemäß Ausgliederungsplan vom 19.10.2012 mit Nachtrag vom 29.11.2012.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.