HRA 22786: VERRE Recycling GmbH & Co. KG, Koblenz, Fritz-Ludwig-Straße 11, 56070 Koblenz. Persönlich haftender Gesellschafter: VERRE Verwaltungsgesellschaft mbH, Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 28948), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 11288: VERRE Recycling GmbH & Co. KG, Essen, Ostuferstr. 21, 45356 Essen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Koblenz (jetzt: Amtsgericht Koblenz, HRA 22786) verlegt.
HRA 22786: VERRE Recycling GmbH & Co. KG, Koblenz, Fritz-Ludwig-Straße 11, 56070 Koblenz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fritz-Ludwig-Straße 11, 56070 Koblenz. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: VERRE Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Koblenz HRB 28948), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Essen (bisher Amtsgericht Essen, HRA 11288) nach Koblenz verlegt.
HRA 11288: VERRE Recycling GmbH & Co. KG, Essen, Ostuferstr. 21, 45356 Essen. (Der Erwerb von Altglas (Recyclingglasscherben), dessen Lagerung und Aufbereitung durch Betrieb der erforderlichen Aufbereitungsanlagen sowie der Verkauf der aufbereitenden Glasscherben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ostuferstr. 21, 45356 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: VERRE Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 29416), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RZA Recycling GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 29474) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29474: RZA Recycling GmbH, Essen, Ostuferstraße 21, 45356 Essen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Essen HRA 11288) am 29.06.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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