VEW EUROzert Gesellschaft für Zertifizierungen und Gutachten mbH, Dortmund (Unterste-Wilms-Str. 52, 44143 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWE EUROtest Gesellschaft für Prüfung-Engineering-Consulting mbH am 25.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VEW EUROzert Gesellschaft für Zertifizierungen und Gutachten mbH, Dortmund (Unterste-Wilms-Str. 52, 44143 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 18.04.2007 mit der RWE EUROtest Gesellschaft für Prüfung-Engineering-Consulting mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 10633) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.