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VFA-Akademie gGmbH, Hamburg (HRB 155315)

Firmendaten

Anschrift
Süderstr. 282
20537 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 155315
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die VFA-Akademie gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 155315 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.12.2018 hat die VFA-Akademie gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zwecke der Gesellschaft sind a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Berufsbildung; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Kooperation mit Hochschulen in privater oder staatlicher Trägerschaft für die Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien und durch die Ausrichtung von wissenschaftlichen Tagungen im Bereich der Fördertechnik. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Foren und Tagungen im Bereich der Fördertechnik. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die VFA-Akademie gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 29.01.2019
Neueintragung

HRB 155315: VFA-Akademie gGmbH, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Gegenstand: (1) Zwecke der Gesellschaft sind a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b. die Förderung der Berufsbildung; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Der Gesellschaftszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung wird verwirklicht insbesondere durch die Kooperation mit Hochschulen in privater oder staatlicher Trägerschaft für die Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien und durch die Ausrichtung von wissenschaftlichen Tagungen im Bereich der Fördertechnik. Der Gesellschaftszweck der Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Foren und Tagungen im Bereich der Fördertechnik. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hönnige, Andreas, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

Historie 1

29.01.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Hönnige
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 29.01.2019