Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Herrsching, Landkreis Starnberg
Geschäftsanschrift:
Zur Weihersenke 20, 82211 Herrsching |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2024 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
29.05.2024
Dr. Schwarz |
7 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Alte Landstraße 21 a, 85521 Ottobrunn |
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a)
15.05.2023
Herklotz |
HRB 215748: VHI Pensionsgesellschaft mbH, Ottobrunn, Landkreis München, Alte Landstr. 27, 85521 Ottobrunn. Bestellt: Geschäftsführer: von Hauff, Matthias Michael, Herrsching, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 215748: VHI Pensionsgesellschaft mbH, Neubiberg, Landkreis München, Arastraße 2, 85579 Neubiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Ottobrunn, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Alte Landstr. 27, 85521 Ottobrunn.
HRB 215748:VHI Pensionsgesellschaft mbH, Neubiberg, Landkreis München, Arastraße 2, 85579 Neubiberg.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungsvertrag vom 08.06.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 08.06.2015 Teile des Vermögens von der Bayerische Wert- und Grundbesitz Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Neubiberg (Amtsgericht München HRB 145848) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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