VIA Werk gemeinnützige GmbH, Berlin, Ullsteinstr. 73, 12109 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die VIA Werkstätten gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister HRB 95712 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
VIA Werk gemeinnützige GmbH, Berlin, Ullsteinstr. 73, 12109 Berlin. Firma: VIA Werk gemeinnützige GmbH Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Stettner, Dirk; Geschäftsführer:; 3. Gervink, Uwe Werner Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 4. Meyer, Heinz-Helmut, * ‒.‒.‒‒, 14612 Falkensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 (Firma)..
Wisowerk Werkstätten gGmbH, Berlin(Ullsteinstr. 73, 12109 Berlin). Firma: Wisowerk Werkstätten gGmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar wie folgt:Zu diesem Zweck ist Unternehmensgegenstand der Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne der Werkstättenverordnung. Sie kann hierbei im Verbund mit anderen Werkstätten für behinderte Menschen, soweit es sich um gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, zusammenarbeiten beziehungsweise solche gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Werkstätten für behinderte Menschen als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 2 Satz 2 Abgabenordnung beauftragen.Die Gesellschaft handelt ausschließlich gemeinnützig, d.h. dass das Arbeitsergebnis der Gesellschaft nur für die vorstehend geschilderten Zwecke verwendet werden darf. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. War Geschäftsführer:; 1.Berger, Mathias, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2.Stettner, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.10.2006; mit Änderung vom 02.02.2007 in § 2 Abs. 1 (Zweck der Gesellschaft) und § 10 (Abfindung für Geschäftsanteile).