HRB 66964: VICTUM Beteiligungs AG, Köln, Eschweiler Straße 17, 50933 Köln. Die Abwicklung ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 66964:VICTUM Beteiligungs AG, Köln, Weisshausstraße 21, 50939 Köln.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eschweiler Straße 17, 50933 Köln. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand, bestellt als Abwickler: Heinen, Nicolaus, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
VICTUM Beteiligungs AG, Köln, Weisshausstraße 21, 50939 Köln.Nicht mehr Vorstand: Walpert, Steffen, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒.
VICTUM Beteiligungs AG, Köln, Dürener Str. 350, 50935 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Weisshausstraße 21, 50939 Köln.
VICTUM Beteiligungs AG, Köln, Dürener Str. 350, 50935 Köln.Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.03.2009. Geschäftsanschrift: Dürener Str. 350, 50935 Köln. ist die Beteiligung, der Erwerb und die Veräußerung, das Management und die Beratung von Unternehmen aller Art. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heinen, Nicolaus, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒; Walpert, Steffen, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Victum Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64169) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.03.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.