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a)
VIDAIR Aktiengesellschaft
b)
Mönchengladbach
c)
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und
Handel von Systemen und Komponenten
einschließlich Softwareprodukten der
Sicherheitstechnik, Luftfahrttechnik, Audio-
und Videotechnik, Kommunikationstechnik,
Datenverarbeitungstechnik. Meß- und
Regeltechnik sowie die Erbringung von
damit verbundenen Dienstleistungen. Die
Gesellschaft darf im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten, andere
Unternehmen gleicher oder verwandter Art
gründen, erwerben oder sich an diesen
beteiligen und deren Geschäftsführung
übernehmen oder sich auf die Verwaltung
der Beteiligung beschränken. Sie kann
ihren Betrieb ganz oder teilweise in
verbundene Unternehmen ausgliedern. |
8.511.877,20
EUR |
a)
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer
oder mehreren Personen. Ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die
Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus
mehreren Personen, kann der Aufsichtsrat
bestimmen, dass die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten wird. Der Aufsichtsrat kann
Mitgliedern des Vorstands
Einzelvertretungsberechtigung erteilen und
MItglieder des Vorstands im Rahmen des § 112
AktG von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien.
b)
Vorstand:
Straihammer, Reinhard, Schriesheim,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Vorstandsmitglied oder einem
Prokuristen mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen |
|
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 21.10.1997, zuletzt geändert am 08.10.2001
b)
Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 31. August 1998
hat die Gesellschaft unter dem 06. Juni 1998 / 28. August
1998 einen Beteiligungsvertrag (Teilgewinnabführungsvertrag)
mit der Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der
Deutschen Ausgleichsbank mit Sitz in Bonn geschlossen. 9 %
des ab Abruf der Einlage erwirtschafteten
Jahersüberschusses sind abzuführen.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 31. August 1998
hat die Gesellschaft unter dem 29. März 1999/06. April 1999
einen weiteren Beteiligungsvertrag
(Teilgewinnabführungsvertrag) mit der Technologie-
Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen
Ausgleichsbank mit Sitz in Bonn geschlossen. 9 % des ab
Abruf der Einlage erwirtschafteten Jahresüberschusses sind
abzuführen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
21.12.2000 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. November
2005 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender
Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR
1.000.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand kann das
Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
jeweils ganz oder teilweise ausschließen.
Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 12. Juli 2001 hat
die Gesellschaft Beteiligungsverträge
(Teilgewinnabführungsverträge) mit nachfolgend genannten
Personen geschlossen wonach jeweils eine
ergebnisabhängige Gewinnbeteiligung in Höhe von 20 % des
auf den betreffenden Vertragspartner entfallenden
Gewinnanteils sowie eine Verzinsung der betreffenden
Einlage in Höhe von 6 % p. a. bis zum 30.06.1998 zu zahlen
sind:
Alexander Manhenke, Lerchenauer Straße 148 d, München,
Ralph Pesch, Elisabethstraße 36, Frechen. |
a)
30.04.2003
Nelles
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.12.1997
in Mönchengladbach.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.04.2003.
Satzung Blatt 646 ff.
Sonderband |