VIDEMA Deutschland GmbH, Weiterstadt, (Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MPLC Filmlizenzierung GmbH mit Sitz in Weiterstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 86390) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VIDEMA Deutschland GmbH, Weiterstadt, (Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MPLC Filmlizenzierung GmbH am 12.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VIDEMA Deutschland GmbH, Weiterstadt, (Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt).Nicht mehr Geschäftsführer: Hackenberg, Harald, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
VIDEMA Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt). Der Sitz ist nach Weiterstadt (jetzt Amtsgericht Darmstadt HRB 86843) verlegt.
VIDEMA Deutschland GmbH, Weiterstadt (Rudolf-Diesel-Straße 22, 64331 Weiterstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1996 mit Änderung vom 21.05.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Weiterstadt (bisher Frankfurt am Main HRB 55041) nach Weiterstadt beschlossen. Gegenstand: die Vergabe und Durchsetzung von urheberrechtlichen Befugnissen und Ansprüchen, die sich für Filmproduzenten oder sonstige Filmrechteinhaber aus § 15 Abs. 2 UrhG i.V.m. dem internationalen Urheberrecht gegenüber den Veranstaltern öffentlicher Vorführungen und sonstiger öffentlicher Wiedergaben von Filmwerken (mit Ausnahme von Kinovorführungen und mit Ausnahme von pornographischen und gewaltverherrlichenden Filmen) ergeben, die ihm vertraglich für bestimmte Filmwerke zur Ausübung im eigenen Namen anvertraut worden sind. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hackenberg, Harald, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Vogt, Jürgen, Beverungen, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Randolph, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒, die beiden letzgenannten jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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