HRB 222158: VIER GmbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2021 mit der 4Com GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 200839) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 222158: VIER GmbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 86.707,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der 4Com GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 200839) beschlossen. 122.807,00 EUR.
HRB 170080 B: vier.ai GmbH, Hannover, Schlesische Straße 27, 10997 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Hannover; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hannover verlegt (Amtsgericht Hannover, HRB 222158). Neue Firma: VIER GmbH, neue Anschrift: Hamburger Allee 23, 30161 Hannover
HRB 222158: VIER GmbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2015, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 170080 B) nach Hannover sowie die Änderung der Firma (früher vier.ai GmbH) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Berlin, 10997 Berlin, Geschäftsanschrift: Schlesische Straße 27, 10997 Berlin. Gegenstand: Die Planung, Entwicklung, Herstellung, der Betrieb, Consulting sowie Schulungen und Vertrieb von Hard- und Software schwerpunktmäßig durch (Kommunikations) Plattformen zur Unterstützung von Kundenservice-Prozessen. Stammkapital: 36.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Holler, Rainer, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 170080 B: vier.ai GmbH, Berlin, Schlesische Straße 27, 10997 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die vier.ai GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 221394) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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