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VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin (HRB 90646 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Georgenstr. 25
10117 Berlin
Frühere Anschriften: 1
Friedrichstr. 50, 10117 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 90646 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 90646 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe '(1) Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen sowie von Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt. (2) Die Gesellschaft verteilt a) die Mittel aus dem Gebührenaufkommen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz und Mittel aus den der deutschen Verfügung unterliegenden Schiffahrtsabgaben der abgabenpflichtigen Bundeswasserstraßen, b) die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der in der Baulast des Bundes stehenden Bundesfernstraßen, c) weitere im Bundeshaushalt veranschlagte Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen, soweit diese nicht bereits durch die Unterabsätze a) und b) erfasst sind, die ihr jeweils vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsgesetze und nach den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. (3) Soweit der Gesellschaft vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erfüllung der übertragenen haushaltsrechtlichen Aufgaben Befugnisse nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 VIFGG bzw. Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 VIFGG übertragen wurden, nimmt die Gesellschaft auch diese wahr. (4) Die Gesellschaft nimmt Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung und anderer, vergleichbarer privatwirtschaftlicher Projekte der Verkehrswegeinfrastruktur nach Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wahr.' Die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
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Registermeldungen 13

Calendar 05.08.2019
Löschung

HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Die Autobahn GmbH des Bundes mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 200131 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Calendar 21.11.2018
Veränderung

HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Geschäftsführung).

Calendar 30.12.2015
Veränderung

HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Gegenstand: (1) Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen sowie von Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt. (2) Die Gesellschaft verteilt a) die Mittel aus dem Gebührenaufkommen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz und Mittel aus den der deutschen Verfügung unterliegenden Schiffahrtsabgaben der abgabenpflichtigen Bundeswasserstraßen, b) die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der in der Baulast des Bundes stehenden Bundesfernstraßen, c) weitere im Bundeshaushalt veranschlagte Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen, soweit diese nicht bereits durch die Unterabsätze a) und b) erfasst sind, die ihr jeweils vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsgesetze und nach den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. (3) Soweit der Gesellschaft vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erfüllung der übertragenen haushaltsrechtlichen Aufgaben Befugnisse nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 VIFGG bzw. Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 VIFGG übertragen wurden, nimmt die Gesellschaft auch diese wahr. (4) Die Gesellschaft nimmt Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung und anderer, vergleichbarer privatwirtschaftlicher Projekte der Verkehrswegeinfrastruktur nach Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wahr. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 14 (Bekanntmachungen der Gesellschaft).

Calendar 16.01.2015
Vorgang ohne Eintragung

HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).

Calendar 06.05.2013
Veränderung

VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Scholl, Robert; Geschäftsführer:; 5. Friewald, Martin, * ‒.‒.‒‒, Rimpar.

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Historie 5

05.08.2019
Registervorgang

Löschung 01.08.2019

06.05.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Robert Scholl
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Friewald
Geschäftsführer

01.06.2010
Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Zumpe
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Robert Scholl
Geschäftsführer

05.12.2008
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karlheinz Schmid
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Zumpe
Geschäftsführer

10.04.2008
Adressänderung

Alte Anschrift:
Friedrichstr. 50
10117 Berlin

Neue Anschrift:
Georgenstr. 25
10117 Berlin

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Scharf
Prokurist