HRB 10763: VILUSA Wohnungsunternehmen GmbH, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Die Berger 2025 GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 10046) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10763: VILUSA Wohnungsunternehmen GmbH, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 27.10.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Berger 2025 GmbH mit dem Sitz in Passau, Amtsgericht Passau, HRB 10046 ) von der Berger Holding SE mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 10245) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10763: VILUSA Wohnungsunternehmen GmbH, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019. Geschäftsanschrift: Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Wohnungen i. S. des § 181 Abs.9 BewG sowie der hierfür erforderliche Geschäftsbetrieb i.S. des § 14 AO. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Berger, Johannes, Vilshofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Berger Objekt GmbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRA 11044). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11044: Berger Objekt GmbH & Co. Vermietungs KG, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die VILUSA Wohnungsunternehmen GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 10763) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.