HRB 53535: VIMONTA GmbH, Groß-Gerau, Wandsbeker Marktstraße 144, 22041 Hamburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: St. Pauli Hafenstraße 102, 20359 Hamburg.
VIMONTA GmbH, Groß-Gerau, Wandsbeker Marktstraße 144, 22041 Hamburg.Geschäftsanschrift: Wandsbeker Marktstraße 144, 22041 Hamburg.
VIMONTA GmbH, Groß-Gerau, (Am Marktplatz 16, 64521 Groß-Gerau).).
VIMONTA GmbH, Groß-Gerau (Am Marktplatz 16, 64521 Groß-Gerau). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 mit Änderung vom 22.03.2007 und ihrer Zustimmungsbeschlüsse vom 24.08.2006 und 26.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 und 22.03.2007 mit der AsiaLogisticGate Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 80496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VIMONTA GmbH, Groß-Gerau (Am Marktplatz 16, 64521 Groß-Gerau). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 mit Änderung vom 22.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2006, 22.03.2007 und 26.06.2007 mit der AsiaLogisticGate Hamburg Aktiengesellschaft & Co.KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 96459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 24.08.2006 mit Änderung vom 22.03.2007 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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