HRB 722634: VINCI Facilities GmbH, Mannheim, August-Borsig-Straße 6, 68199 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.01.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VINCI Facilities Solutions GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700300) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wurde mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der am 05.01.2012/11.01.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag mit der "VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 711148) kraft Gesetzes beendet. Folgende Prokuren sind erloschen: Bretschneider, Jörg, Grimma, * ‒.‒.‒‒; Hellebrand, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Kneppel, Michael, Bischofsheim, * ‒.‒.‒‒; Lehmann, Nicole, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒; Liebhart, Richard, Erbach, * ‒.‒.‒‒; Morr, Jörg, Weinheim, * ‒.‒.‒‒; Nolden, Joachim, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Oehlschläger, Alexander, Weinheim, * ‒.‒.‒‒; Stephan, Marcel, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒; Wuttke, Christian, Waldenburg, * ‒.‒.‒‒. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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