HRB 711148: VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH, Mannheim, August-Borsig-Str. 6, 68199 Mannheim. Prokura erloschen: Hauptmann, Jochen, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒; Lehmann, Nicole, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒; Morr, Jörg, Weinheim, * ‒.‒.‒‒; Nolden, Joachim Franz, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.01.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VINCI Energies Deutschland Building Solutions GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 707208) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "VINCI Facilities Deutschland GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 714282) am 09.02.2010 abgeschlossene und am 08.10.2014 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 711148: VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH, Mannheim, August-Borsig-Str. 6, 68199 Mannheim. Prokura erloschen: Nelles, Moritz, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 711148: VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH, Mannheim, August-Borsig-Str. 6, 68199 Mannheim. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "VINCI Facilities Deutschland GmbH", Mannheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 714282) um 100.000,00 EUR auf 3.100.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 3.100.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VINCI Facilities Deutschland GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 714282) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2018 mit Berichtigung vom 22.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2018 die gesamte Beteiligung an der Gesellschaft "VINCI Facilities SKE GmbH" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 711148: VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH, Mannheim, August-Borsig-Str. 6, 68199 Mannheim. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nelles, Moritz, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 722434: VINCI Facilities Security GmbH, Mannheim, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.04.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VINCI Facilities & Gebäudetechnik GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 711148) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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