HRB 19576: VINEXPRESS GmbH, Stuttgart, Postwiesenstraße 7, 70327 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Benz-Weine GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13631) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19576: VINEXPRESS GmbH, Stuttgart, Postwiesenstraße 7, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hartmann, Bernd, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Uwe, Neckartailfingen, * ‒.‒.‒‒.
W. Benz Söhne GmbH, Stuttgart, Postwiesenstraße 7, 70327 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: VINEXPRESS GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vinexpress GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20687) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Benz Söhne GmbH, Stuttgart, Postwiesenstraße 7, 70327 Stuttgart. Mit der "Benz-Weine GmbH & Co. KG.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13631) wurde am 12.12.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 12.12.2012/18.12.2012 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
W. Benz Söhne GmbH, Stuttgart, Augsburger Straße 554, 70329 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Postwiesenstraße 7, 70327 Stuttgart.
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