VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Camera Dynamics GmbH am 04.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2007 mit der Camera Dynamics GmbH mit Sitz in Eching (Amtsgericht München HRB 111560) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. (Von Amts wegen berichtigt.)
VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Der mit der LCB Beteiligungs GmbH in Eching (Amtsgericht München HRB 124569) am 12.04.2007 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.07.2007 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2007 mit der LCB Beteiligungs GmbH mit Sitz in Eching (Amtsgericht München HRB 124569) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Mit der LCB Beteiligungs GmbH in Eching (Amtsgericht München HRB 124569) als herrschendem Unternehmen ist am 12.04.2007 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
VINTEN Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Kreuznach (Planiger Str. 34, 55543 Bad Kreuznach). Nicht mehr Geschäftsführer: Clarke, David, Stelling Minnis, Canterbury, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.