HRB 73457: VIP Consulting - Mirko Stark Versicherungsmakler GmbH, Köln, Jean-Kübbeler-Straße 23, 50999 Köln. Mit der Global Service GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 100842) als herrschendem Unternehmen ist am 04.02.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022 zugestimmt.
HRB 73457: VIP Consulting - Mirko Stark Versicherungsmakler GmbH, Köln, Jean-Kübbeler-Straße 23, 50999 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Voss, Manuel, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VIP Consulting - Mirko Stark Versicherungsmakler GmbH, Köln, Rilkestraße 19, 50997 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jean-Kübbeler-Straße 23, 50999 Köln.
VIP Consulting - Mirko Stark Versicherungsmakler GmbH, Köln, Rilkestraße 19, 50997 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2011. Geschäftsanschrift: Rilkestraße 19, 50997 Köln. Gegenstand: die Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 93 HGB, Erlaubnis nach §§ 34 c und 34 d GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stark, Mirko, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Mirko Stark, Köln, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma VIP Consulting - Mirko Stark Versicherungsmakler e.K. mit Niederlassung in Köln (AG Köln HRA 24298 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.