VIP Domotec Worldline GmbH, Ransbach-Baumbach, Rheinstrasse 96, 56235 Ransbach-Baumbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2013 mit der VIP Immobilien GmbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 5939) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit gleichzeitig erfolgter Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VIP Domotec Worldline GmbH, Ransbach-Baumbach, Rheinstrasse 96, 56235 Ransbach-Baumbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der VIP Datatec GmbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgreicht Montabaur HRB 4176) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VIP Domotec Worldline GmbH, Ransbach-Baumbach, Rheinstrasse 96, 56235 Ransbach-Baumbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der VIP Domotec Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur HRB 4260) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.