HRB 67051: VIPENDO GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 80, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
VIPENDO GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 80, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 75 IN 414/10). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
VIPENDO GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 80, 50823 Köln.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der medi wellness Akademie für Wellness und Gesundheit GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21666) am 11.09.2009 wirksam geworden.
VIPENDO GmbH, Köln, Vogelsanger Straße 80, 50823 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2009. Geschäftsanschrift: Vogelsanger Straße 80, 50823 Köln. Gegenstand: der Betrieb einer Akademie für Ausbildungen im Wellnessbereich, im Bereich der Naturheilkunde und im Bereich der Durchführung von Veranstaltungen zur Heilpraktikerausbildung sowie dem Betrieb einer Schule für ganzheitliche Heilkunde, zu Fachausbildungen sowie zur Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen in der Naturheilkunde. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerke, Marina, Hürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der medi wellness Akademie für Wellness und Gesundheit GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21666) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom18.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.