HRA 15236: VISI-Co. GmbH & Co. KG, Lünen, Pierbusch 4, 44536 Lünen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden durch die Eintragung im Register der übernehmenden GEHA-TECH GmbH & Co. KG am 12.12.2017; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 15236: VISI-Co. GmbH & Co. KG, Lünen, Pierbusch 4, 44536 Lünen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2017 mit der GEHA-TECH GmbH & Co. KG mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRA 17568) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.