HRB 173590 B: VISSIO Freizeit GmbH, Berlin, Wagner-Régeny-Straße 12, 12489 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der WSS Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139825 B) bestehende Ergebnisabführungsvertrag besteht nach Umfirmierung nunmehr mit der VISSIO Invest GmbH mt Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139825 B).
HRB 173590 B: VISSIO Freizeit GmbH, Berlin, Wagner-Régeny-Straße 12, 12489 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wagner-Régeny-Straße 12, 12489 Berlin
HRB 173590 B: VISSIO Freizeit GmbH, Berlin, Zimmerstraße 69, 10117 Berlin. Firma: VISSIO Freizeit GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zimmerstraße 69, 10117 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schwaß, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wilke-Stern, Steffen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.01.2016; Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 15.01.2016 mit der WSS Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139825 B) als Obergesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.