HRA 6827 HL: VISTA Grundstücks GmbH & Co. KG, Siek, Hauptstraße 55, 22962 Siek. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
VISTA Grundstücks GmbH & Co. KG, Hamburg, Münsterstr. 29, 22529 Hamburg. Neuer Sitz: Siek. Der Sitz ist nach Siek (jetzt AG Lübeck, HRA 6827 HL) verlegt.
HRA 6827 HL: VISTA Grundstücks GmbH & Co. KG, Siek, Hauptstraße 55, 22962 Siek. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 55, 22962 Siek; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. VENTURA Grundstücks GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 94253); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 103629) nach Siek verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.03.2006
VISTA Grundstücks GmbH & Co. KG, Hamburg (Münsterstr. 29, 22529 Hamburg, Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung bebautem und unbebautem Grundbesitz). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: VENTURA Grundstücks GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94253). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VISTA Grundstücks GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94252) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.