HRB 727403:VIVA Dynamic GmbH, Freudenstadt, Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt.Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 09.03.2015 (1(2) IN 230/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Rottweil, 1(2) IN 230/14) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
VIVA Dynamic GmbH, Freudenstadt, Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "VIVA Dynamic Seminare e.K.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 722917) am 20.09.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
VIVA Dynamic GmbH, Freudenstadt, Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Eberhardt, Rolf, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "VIVA Dynamic Seminare e.K.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 722917) auf 40.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Eberhardt, Rolf, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "VIVA Dynamic Seminare e.K.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 722917) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens (Bereich der Durchführung von Seminaren) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VIVA Dynamic GmbH, Freudenstadt, Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt.Geschäftsanschrift: Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt.
VIVA Dynamic GmbH, Freudenstadt, (Lerchenbergstraße 17/1, 72250 Freudenstadt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Gegenstand: Im Seminarbereich die Beratung von Firmen im Bereich Trainings- und Gesundheitsmanagement, Coaching, Aus- und Weiterbildung durch Zusatzqualifikationen und Spezialseminare, im Vertriebsbereich Vertrieb von Ernährungsprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eberhardt, Rolf, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Eberhardt, Rolf, Freudenstadt, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "VIVA Dynamic Vertrieb e.K.", Freudenstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 722867) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.