VK Volkert & Konrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neustadt/Wstr. (Freiheitstr. 54, 67434 Neustadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GPR Gesellschaft für Prüfung und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9414) am 20.01.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VK Volkert & Konrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Neustadt/Wstr. (Freiheitstr. 54, 67434 Neustadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.10.2005 mit der GPR Gesellschaft für Prüfung und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Darmstadt () verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.