Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Rolfes, Stephan, Kreisrat, Osnabrück |
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a)
09.03.2023
Grawunder |
HRB 17822: VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH, Bohmte, Bremer Str. 11, 49163 Bohmte. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Helmut, Georgsmarienhütte, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schone, Peter, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH, Bohmte, Bremer Str. 11, 49163 Bohmte. Der mit der BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück mit Sitz in Bohmte (Amtsgericht Osnabrück HRB 17873) am 14.09.1995 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 hat der Änderung zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH, Bohmte (Bremer Str. 11, 49163 Bohmte). Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs. 2 (Aufsichtsrat) beschlossen.