VM-Center Clevischer Ring Verwaltung GmbH, Köln, Alte Lohmarer Straße 59, 53721 Siegburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dohle Verwaltungsgesellschaft II mbH am 08.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VM-Center Clevischer Ring Verwaltung GmbH, Köln, Alte Lohmarer Straße 59, 53721 Siegburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2013 mit der Dohle Verwaltungsgesellschaft II mbH mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRB 5783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VM-Center Clevischer Ring Verwaltung GmbH, Köln, Alte Lohmarer Straße 59, 53721 Siegburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2010 mit der HIT Warenhandelsgesellschaft Schwerin mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 586) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VM-Center Clevischer Ring Verwaltung GmbH, Köln, Alte Lohmarer Straße 59, 53721 Siegburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2010 mit der Fleischwaren Nord Verwaltung GmbH mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRB 5957) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VM-Center Clevischer Ring Verwaltung GmbH, Köln, Alte Lohmarer Straße 59, 53721 Siegburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2010 mit der HIT-Center Schötmar Verwaltung GmbH mit Sitz in Bad Salzuflen (Amtsgericht Lemgo, HRB 2926) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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