HRB 1023: VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier, Mustorstraße 2, 54290 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2021 mit der Arche Noah Reisen GmbH mit Sitz in Trier (HRB 3912) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1023: VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier, Mustorstraße 2, 54290 Trier. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Wittlich eingereicht.
HRB 1023: VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier, Mustorstraße 2, 54290 Trier. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Wittlich eingereicht.
HRB 1023:VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier, Hinter dem Dom 6, 54290 Trier.Änderung der Geschäftsanschrift: Mustorstraße 2, 54290 Trier. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2015 mit der Mattheo Verwaltungs GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 40821) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VMG Verwaltungs- und Managementgesellschaft mit beschränkter Haftung, Trier, Hinter dem Dom 6, 54290 Trier. Nicht mehr Geschäftsführer: Franken, Bernd, Trier, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Thielmann, Johannes, Konz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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