HRB 723874: VMS GmbH, Heidelberg, Sudetenstr. 17, 69221 Dossenheim. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Treitz, Ralph Karl, Dossenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Mielke, Andreas, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Treitz, Ralph, Dossenheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 723874: VMS GmbH, Heidelberg, Burgstraße 61, 69121 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Sudetenstr. 17, 69221 Dossenheim.
HRB 723874: VMS GmbH, Heidelberg, Burgstraße 61, 69121 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2015. Geschäftsanschrift: Burgstraße 61, 69121 Heidelberg. Gegenstand: Die Erstellung und der Vertrieb von Software sowie mit Planung, Einsatz, Bewertung und Analyse von Software verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 50.349,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Mielke, Andreas, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Treitz, Ralph, Dossenheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung er Aktiengesellschaft "VMS AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 705664) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.