VMS Hoffmann GmbH & CO. KG, Herten, Hertener Mark 7, 45699 Herten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft Medien Informationsdienst Hoffmann und Partner GmbH & Co. K, Herten (Amtsgericht Recklinghausen HRA 2143) am 01.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VMS Hoffmann GmbH & CO. KG, Herten, Hertener Mark 7, 45699 Herten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2011 mit der Medien Informationsdienst Hoffmann und Partner GmbH & Co. KG mit Sitz in Herten (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 2143) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.