HRB 224527: VMS-REB 3 Deutschland GmbH, München, Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching. Die Verschmelzung wurde am 16.12.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 260173).
HRB 224527: VMS-REB 3 Deutschland GmbH, München, Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TECHTEX Alpha GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 260173) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 224527: VMS-REB 3 Deutschland GmbH, München, Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Euler-Rolle, Lukas, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 224527: VMS-REB 3 Deutschland GmbH, München, Baierbrunner Str. 39, c/o Kufner Holding GmbH, 81379 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching.
HRB 224527: VMS-REB 3 Deutschland GmbH, München, Baierbrunner Str. 39, c/o Kufner Holding GmbH, 81379 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stüting, Haiko, München, * ‒.‒.‒‒. Die Nutzfahrzeuge D-Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 224372) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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