HRB 62500: VMU Markus Ueberberg Event- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Engelskirchen, Fuchsweg 116, 51766 Engelskirchen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Ueberberg, Christiane, Engelskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
VMU Markus Ueberberg Event- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Engelskirchen (Bliesenbacher Str. 12, 51766 Engelskirchen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.03.2008 wirksam geworden.
VMU Markus Ueberberg Event- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Engelskirchen (Bliesenbacher Str. 12, 51766 Engelskirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2008. die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ueberberg, Markus, Engelskirchen-Loope, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Ueberberg, Christiane, geb. Wiedenhöfer, Engelskirchen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Markus Ueberberg unter der Firma VMU Eventservice Markus Ueberberg e.K. mit Sitz in Engelskirchen (AG Köln HRA 25628 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.02.2008 . Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.