Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Rudolph-Belger, Claudia, Brandis, * ‒.‒.‒‒
Schrepffer, Thomas, Leipzig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.02.2023
Ertel |
7 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schultheiß, Kerstin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Haupt, Stephan, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Haupt, Stephan, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.02.2023
Ertel |
HRB 33088: VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig, Braunstraße 7, 04347 Leipzig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Haupt, Stephan, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒; Wiebe, Attila, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33088: VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig, Braunstraße 7, 04347 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klingler, Nico, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Herzog von Oldenburg, Konstantin Nikolaus Alram Heinrich Hubertus, Markkleeberg, * ‒.‒.‒‒; Schultheiß, Kerstin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33088: VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig, Braunstraße 7, 04347 Leipzig. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 01.03.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit von der VNG-Erdgascommerz GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 19335) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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