VOBA Immobilien - Service GmbH, Mainburg (Poststr. 2 a, 84048 Mainburg). Die Verschmelzung wurde am 28.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ingolstadt GnR 101376).
VOBA Immobilien - Service GmbH, Mainburg (Poststr. 2 a, 84048 Mainburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2006 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 05.05.2006 mit der Hallertauer Volksbank eG mit dem Sitz in Pfaffenhofen an der Ilm (Amtsgericht Ingolstadt GnR 101376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.